Compact Guide

Führerschein

Allgemeine Informationen 0:03

Erwerb 0:05

Wenn Sie einen Führerschein erwerben möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Dafür benötigen Sie Ihre Geburtsurkunde. Liegt die Geburtsurkunde nicht vor, genügt auch die Aufenthaltsgestattung von der Ausländerbehörde.

Es gibt verschiedene Führerscheinklassen je nach Art des Kraftfahrzeugs.

In einer Fahrschule finden sowohl Theorie- als auch Praxisunterricht statt. Für den Ersterwerb der Klasse B (Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) sind das mindestens 14 Stunden Theorie und 12 Sonderfahrten. Um den Führerschein zu bekommen, müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.
Die theoretische Prüfung erfolgt am PC. Sie kann auch in einer anderen Sprache abgelegt werden.

Entzug 0:58

Verstöße gegen Verkehrsregeln können mit einem Bußgeld, mit Punkten und mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden. Ab 8 Punkten wird der Führerschein entzogen.

Anerkennung 1:15

Wer noch keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat und sich nur zu Besuch aufhält, zum Beispiel als Tourist, kann seinen Führerschein unbefristet benutzen. Ist der Führerschein nicht auf Deutsch ausgestellt, benötigen Sie zusätzlich einen Internationalen Führerschein oder eine Übersetzung. Die Übersetzung ist 6 Monate gültig.

Sobald Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben, dürfen Sie noch 6 Monate mit Ihrem Führerschein fahren. Danach benötigen Sie einen deutschen Führerschein. Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes. Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten sind auch in Deutschland gültig und müssen erst umgeschrieben werden, wenn deren nationale Gültigkeit abgelaufen ist.

Für die Umschreibung müssen Sie eventuell Prüfungen in Theorie und Praxis ablegen.

Die Prüfung entfällt bei EU- und EWR-Staaten sowie bei Staaten, mit denen ein Abkommen besteht.